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Gebührenordnung
Tennisclub »Grün-Weiss« Emmendingen e.V.
gültig ab 31.03.2006
1. Mitgliedsbeitrag
(jährlich)
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EURO |
- Aktive
Mitglieder............................................................................
- Aktive
Ehegatten............................................................................
- Familienbeitrag
............................................................................
- Studenten, Schüler und Azubi über 18
Jahre....................................
- Jugendliche von 14 -
18.................................................................
- Jugendliche unter 14
Jahre.............................................................
Bei einer aktiven Mitgliedschaft eines Erziehungsberechtigten
sind Jugendliche unter 14 Jahren frei
- Passive
Mitglieder..........................................................................
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230,00
205,00
500,00
120,00
75,00
35,00
25,00 |
2.
Zahlungsweise
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| -
Mitgliedsbeitrag: |
(½) 1.
Hälfte zum 15. Januar
(½) 2. Hälfte zum 15. März
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| -
Ummeldungen: |
Passiv auf Aktiv bis
15.07. voller Jahresbeitrag, ab
16.07. halber Jahresbeitrag abzüglich evtl. gezahltem passiven
Beitrag
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Neumitglieder: |
Eintritt bis 16.7. -
voller Jahresbeitrag
Eintritt nach dem 16.7. - ½ Jahresbeitrag |
Die Beiträge werden
mittels Lastschrift
eingezogen. Bei
notwendigen Mahnungen wird eine Unkostengebühr 6
EURO
erhoben. Zahlungen werden gem. § 367 BGB verbucht. Bei
Clubmitglieder
die nicht am Bankeinzug teilnehmen, ist der Beitrag in einer Summe bis
zum 31.1. jeden Jahres zu entrichten.
Die Kontoverbindung des
Vereines lautet:
Sparkasse Freiburg Nördlicher Breisgau, BLZ: 680 501 01, Konto
Nr.:
20014454
und
Volksbank Emmendingen, BLZ 680 920 00, Konto Nr.: 714801
3. Gastgebühren
- Gäste 6 EURO je
Stunde
-
Gästedoppel
12
EURO
je
Stunde
-
Passive
und
ehemalige
aktive
Mitglieder 6
€ pro Stunde mit folgenden Einschränkungen
-
sind
bereits
seit
mind. 2 Jahren passiv gemeldet bzw. Nichtmitglied
- wohnen mind. 20 km außerhalb von
Emmendingen
-
Spielberechtigung
siehe
auch
Platzordnung
Als Gast kann 5 mal pro
Saison gespielt werden.
Die Gebühren
müssen vor dem Spiel
in der Gastwirtschaft
oder beim Platzwart bezahlt werden.
Gespielt werden darf nur mit dem Magnetschild „Gast“
4. Ab- und Ummeldungen
Sind in § 8 und 9 der Vereinssatzung geregelt und müssen
für das
laufende Geschäftsjahr jeweils bis zum 31.3. schriftlich dem
Vorstand
vorliegen.
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