TC »Grün-Weiss« Emmendingen





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Gebührenordnung

                
 Tennisclub »Grün-Weiss« Emmendingen e.V.
 gültig ab  31.03.2006

1. Mitgliedsbeitrag (jährlich)

EURO
- Aktive Mitglieder............................................................................
- Aktive Ehegatten............................................................................
- Familienbeitrag ............................................................................
- Studenten, Schüler und Azubi über 18 Jahre....................................
- Jugendliche von 14 - 18.................................................................
- Jugendliche unter 14 Jahre.............................................................
  Bei einer aktiven Mitgliedschaft eines Erziehungsberechtigten
  sind Jugendliche unter 14 Jahren frei
- Passive Mitglieder..........................................................................
230,00
205,00
500,00
120,00
 75,00
 35,00
 
 
 25,00

2. Zahlungsweise

 
- Mitgliedsbeitrag: (½) 1. Hälfte zum 15. Januar
(½) 2. Hälfte zum 15. März

- Ummeldungen: Passiv auf Aktiv bis 15.07. voller Jahresbeitrag, ab 16.07. halber Jahresbeitrag abzüglich evtl. gezahltem passiven Beitrag
- Neumitglieder: Eintritt bis 16.7. - voller Jahresbeitrag
Eintritt nach dem 16.7. - ½ Jahresbeitrag

Die Beiträge werden mittels Lastschrift eingezogen. Bei notwendigen Mahnungen wird eine Unkostengebühr 6 EURO erhoben. Zahlungen werden gem. § 367 BGB verbucht. Bei Clubmitglieder die nicht am Bankeinzug teilnehmen, ist der Beitrag in einer Summe bis zum 31.1. jeden Jahres zu entrichten.

Die Kontoverbindung des Vereines lautet:
Sparkasse Freiburg Nördlicher Breisgau, BLZ: 680 501 01, Konto Nr.: 20014454
und
Volksbank Emmendingen, BLZ 680 920 00, Konto Nr.: 714801


3. Gastgebühren

            -  Gäste 6 EURO je Stunde
               -   Gästedoppel 12 EURO je Stunde
               -   Passive und ehemalige aktive Mitglieder 6 € pro Stunde mit folgenden Einschränkungen
                                     - sind bereits seit mind. 2 Jahren passiv gemeldet bzw. Nichtmitglied
                                     - wohnen mind. 20 km außerhalb von Emmendingen
               -   Spielberechtigung siehe auch Platzordnung
              

Als Gast kann 5 mal pro Saison gespielt werden.
Die Gebühren müssen vor dem Spiel in der Gastwirtschaft oder beim Platzwart bezahlt werden.
Gespielt werden darf nur mit dem Magnetschild „Gast“


4. Ab- und Ummeldungen

Sind in § 8 und 9 der Vereinssatzung geregelt und müssen für das laufende Geschäftsjahr jeweils bis zum 31.3. schriftlich dem Vorstand vorliegen.