§1 Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen TENNISCLUB "Grün-Weiss" EMMENDINGEN und hat seinen Sitz in Emmendingen. Er ist in das Vereinsregister eingetragen.
§2 Zweck
§3 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr dauert vom 1. November bis zum 31. Oktober des folgenden Jahres.
§4 Mitgliedschaft
Der Club hat
§5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§6 Erwerb der Mitgliedschaft
Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des Vorstands auf Grund einer schriftlichen Anmeldung des Betreffenden. Minderjährige bedürfen der Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters.
§7 Mitgliedsbeiträge
§8 Austritt
§9 Ummeldung
Eine Ummeldung zum pasiven Mitglied durch schriftliche Erklärung an den Vorstand ist grundsätzlich nur
bis zum 31.03. des laufenden Geschäftsjahrs möglich. Ist eine ordnungsgemäße Ummeldung nicht erfolgt,
so ist der jeweilige volle Aktiven-Mitgliedsbeitrag fällig.
§10 Der Vorstand
§11 Vertretung des Clubs
Zur Vertretung des Clubs sind alle Vorstandsmitglieder gemeinsam, der Vorsitzende, der erste und zweite Stellvertreter jedoch allein berechtigt.
Im Innenverhältnis wird der Vorsitzende bei seiner Verhinderung vom ersten Stellvertreter, sind beide verhindert von dem zweiten Stellvertreter vertreten.
§12 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlungen werden von dem Vorsitzenden nach Bedarf einberufen. Er leitet die Verhandlungen. Jährlich im November, spätestens im Januar, muss eine Generalversammlung mit folgender Tagesordnung stattfinden:
§13 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Der Vorsitzende muss ferner eine Mitgliederversammlung innerhalb der Frist von vier Wochen einberufen, wenn ein Viertel der Clubmitglieder oder ein Kassenprüfer schriftlich unter Angabe des Grundes es verlangen.
Ansonsten gelten die Vorschriften des §12.
§14 Der Ehrenrat
Der Ehrenrat setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen. Diese Mitglieder dürfen dem jeweils amtierenden Vorstand nicht angehören. Der Ehrenrat wird von der Generalversammlung für die Amtsdauer des Vorstands gewählt. Die Generalversammlung bestimmt auch, welches von 5 Mitgliedern des Vorsitzende des ehrenrats sein soll. Dem Ehrenrat unterliegen:
§15 Kassenprüfer
Zwei Kassenprüfer überwachen die Kassenprüfung des Clubs und erstatten der Generalversammlung Bericht. Sie haben Einsicht in sämtliche Bücher und Rechnungsuntelagen des Clubs. Auf Antrag eines Kassenprüfers muss der Vorsitzende einer Mitgliederversammlung einberufen. Die Kassenprüfer werden von der Generalversammlung für die Amtsdauer des Vorstands gewählt.
§16 Ausschluss
Auf Anfrage des Vorstands kann ein Mitglied durch den Ehrenrat aus dem Club ausgeschlossen werden. Ausschließungsgründe sind:
§17 Abwicklung nach Auflösung
Die Abwicklung der laufenden Clubgeschäfte obliegt dem Vorsitzenden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Stadt Emmendingen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, wenn möglich für den Tennissport zu verwenden hat.
Stand: Dezember 2009
Diese Satzung wurde in der Generalversammlung vom 20.11.1973 beschlossen und in der Generalversammlung vom 18.06.1976, 24.01.1985, 02.12.1988 und 21.04.2005 geändert.
Sie tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Damit werden alle vorhergehenden Satzungen außer Kraft gesetzt.
Die Eintragung erfolgte in das Vereinsregister beim Amtsgericht Emmendingen unter der Nr. 74.